Vorsorgeauftrag

Alta_via_meranese_2005-05Wer sorgt für mich, wenn ich urteilsunfähig werde?
Sie möchten sicherlich selbst bestimmen, wer in Ihrem Namen ihre Rechnungen bezahlt oder wer die ärztliche Behandlung regelt, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind?
Wenn Sie nichts regeln, werden diese und andere Entscheide durch die kantonale Erwachsenenschutzbehörde, kurz KESB, getroffen. Diese Behörde entscheidet dann über Ihre finanziellen und privaten Belang etc. –  je nach Notwendigkeit; sicherlich nach bestem Wissen und Gewissen und mit Sorgfalt.
Wenn Sie bestimmen wollen, wer in der oben beschriebenen Situation für Sie entscheiden soll, ist es ratsam, solange Sie noch urteilsfähig sind, einen rechtsgültigen Vorsorgeauftrag zu erstellen. Ein Vorsorgeauftrag muss von A bis Z von Hand geschrieben werden oder durch eine Urkungsperson öffentlich beurkundet werden. Die Hilfe von Fachleuten ist zu empfehlen. Weitere Details finden Sie auf folgenden Pages. Erna

http://www.bpw-zug.ch/rueckblick-veranstaltungen
http://www.prosenectute.ch/de/ratgeber/finanzen-vorsorge/docupass.html
http://www.kesb-zh.ch/vorsorgeauftrag

 

 

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