Was muss ich, wie lange, aufbewahren?

Die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr bieten die Gelegenheit um für Ordnung zu sorgen. Aber welche Akten darf ich wegwerfen und was sollte ich besser aufbewahren.

Immer wieder zwischen den Festtagen ist da die plötzliche Lust die Schränke zu entrümpeln und für Ordnung in den Akten zu sorgen. Es ist völlig klar, dass geschäftliche Unterlagen für zehn Jahre aufbewahrt werden sollen. Aber wie sieht es aus mit dem Gutschein für einen Alpen-Rundflug von den letzten Weihnachten? Wie lange ist er noch gültig? Oder die Quittung für die Reparatur der Aussentreppe? Hier also eine Zusammenstellung der Aufbewahrungsfristen für die wichtigsten Unterlagen. Eventuell haben Sie noch Ergänzungen? Schreiben Sie uns einen Kommentar. Frohes Entrümpeln wünscht Richard.

Aufbewahrungsfrist Schweiz Aufbewahrung von Dokumenten:  (Quelle: Obligationenrecht)
10 Jahre Für Geschäftsbücher, Quittungen, Buchungsbelege und Geschäftskorrespondenz für die kaufmännische Buchführung gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Sie beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem Buchungsbelege entstanden sind.
Verjährungfrist Schweiz Verjährung von:  (Quelle teilweise:www.linker.ch)
  1 Jahr Schadenersatzansprüche im Allgemeinen
  1 Jahr Mängel bei Kaufsachen, Reparaturen (Werkvertrag), Pauschalreisen
  2 Jahre Schadenersatzanspruch aus Motorfahrzeug- und Velounfällen
  2 Jahre Schadenersatzanspruch an Privatversicherungen
  5 Jahre Mängel bei Kauf und Umbau von Immobilien
  5 Jahre Periodische Leistungen wie Miet-, Pacht- und Kapitalzinsen,  Versicherungsprämien, Abonnemente, Telefonrechnungen, Renten, Unterhaltsbeiträge (Alimente)
5 Jahre Versicherte haben fünf Jahre lang Zeit, um eine Arztrechnung der Krankenkasse zur Rückerstattung einzureichen mehr >>
  5 Jahre Handwerkerrechnungen, Waren des täglichen Bedarfs, Lebensmittel
  5 Jahre Honorare für Anwälte, Ärzte, Therapeuten, Notare
5 Jahre Arbeitslohn
  5 Jahre rechtskräftig festgesetzte Steuern
  5 Jahre Gutscheine 1 Unbefristete Gutscheine für 5 Jahre: für Waren aller Art wie Bücher, Kleider, Lebensmittel, Restaurantessen etc. mehr >>
10 Jahre Gutscheine 2 Unbefristete Gutscheine für 10 Jahre: für Hotelübernachtungen, Reisen, Theater, Kino, Wellness-Eintritte, Fahrstunden etc. mehr >>
10 Jahre Anspruch des Arbeitnehmers auf die Ausstellung oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses
  10 Jahre Rückzahlung Darlehen
10 Jahre Personalakten, Unterlagen der Sozialversicherungen, Lohndeklarationen, Arbeitszeugnisse und Referenzauskünfte.
20 Jahre Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit unbeweglichen Gegenständen. (Immobilien etc.)
  20 Jahre Verlustscheine ab 1997 (alle älteren Scheine verjähren 2017)
unbegrenzt Zeugnisse für spätere Bewerbungen und als Beweis aufbewahrt werden.

Schreibe einen Kommentar