Ein Kapitalbezug der Vorsorgegelder kann sich lohnen

Der Kapitalbezug ihrer Vorsorgegelder könnte sich steuerlich lohnen, wenn sie folgendes beachten!

Die einmalige, vollständige Auszahlung des Pensionskassenguthabens oder die teilweise Auszahlung dieses Guthabens führt dazu, dass sie ein einmalige Auszahlungssteuer bezahlen müssen. Der Steuersatz dieser Auszahlungssteuer ist allerdings tiefer als der Steuersatz der regulären Einkommenssteuer. Trotzdem ist es sinnvoll, wenn Sie sich genau informieren! Die Optimierung der Steuerbelastung macht sie im Alter finanziell unabhängiger.

 

  1. Wo bezahlen sie welche Steuern? Die Kapitalbezüge werden in jedem Kanton zu einem anderen Satz berechnet.
    Beispiel: Bei einem Bezug von CHF 500`000.—bezahlen Sie in Chur ca. CHF 24`000.–Steuern und in Lausanne ca. CHF 57`000.–.
    Eventuell lohnt es sich für sie einen Umzug vorzunehmen, bevor sie ihre Pensionsgelder auszahlen lassen.
    Wohnen ihre Kinder oder andere Bezugspersonen in einem steuergünstigeren Ort?

 

  1. Lohnt es sich, den ganzen Betrag auf einmal auszahlen lassen?
    Je höher der Auszahlungsbetrag, desto höher die Steuerlast, die Höhe des Betrages führt zu einer Steuerprogression. Es lohnt sich bei
    einem grösseren Betrag die Auszahlung gestaffelt vornehmen zu lassen. Dabei gilt es
    auch zu beachten, dass die Steuerbehörde die Auszahlungsbeträge aller Auszahlungen eines Jahres zusammenzählen, Ehepartner (Partner) aufgepasst. Es lohnt sich auf jeden Fall dazu eine Fachperson zu befragen bevor sie sich entscheiden.

 

  1. Wie hoch sind die Einkommenssteuern auf den Rentenbezug?
    Die Einkommenssteuern auf den Bezug der monatlichen Rente sind von Wohnort zu Wohnort unterschiedlich und unterliegen auch der Steuerprogression. Viele Berechnungen
    zeigen, dass die Steuerlast beim Rentenbezug höher sein kann als bei einer Kapitalauszahlung. Informieren sie sich früh genug und detailliert über die Möglichkeiten welche sich in diesem Zusammenhang bieten.

Es gilt zudem zu beachten, dass die Steuerbelastung nicht das einzige Kriterium ist für den Entscheid. Was sind ihre persönlichen Ziele für die Zeit in der Rente? Wie sind ihre Familienverhältnisse etc.

Hier einige Links für weitere allgemeine Informationen, diese ersetzen aber nicht eine Beratung durch eine Fachperson.
Unser Tipp: Lassen sie sich früh genug beraten und überlegen sie gut welche Lösung ihnen entspricht.

https://www.zkb.ch/de/private/vorsorge/wissenswertes/rente-oder-kapital.html

https://www.raiffeisen.ch/rch/de/privatkunden/vorsorge-versicherung/pensionierung/finanzen/kapital-oder-rente.html

https://www.derbund.ch/rente-oder-kapital-eine-frage-der-persoenlichkeit-410421438481

https://www.pkuri.ch/fileadmin/dateien/dokumente/merkblaetter-formulare/Merkblatt_Kapital_anstelle_Rente.pdf

Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und oder Vollmacht?

Ergänzungsleistungen AHV IV

Haben Sie zusätzlich zu Ihrer Rente einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

«Seit 50 Jahren stehen die Ergänzungsleistungen (EL) AHV- und IV-Rentnern zur Seite, wenn das Geld nicht zum Überleben reicht.

Es handelt sich dabei um einen Rechtsanspruch, über den viele Betroffene und ihre Angehörigen nicht Bescheid wissen.»

Der Ratgeber Ergänzungsleistungen vom Verlag Beobachter erklärt genau unter welchen Voraussetzungen Ergänzungsleistungen beantragt werden können, welche Ausgaben sie geltend machen können, welche Einnahmen angerechnet werden und zeigt auf wie die Ergänzungsleistungen berechnet werden.

Auch Fragen wie:

Was passiert, wenn man sein Vermögen ausgegeben hat oder es verschenkt hat?

werden von der Beobachter-Redaktion fachmännisch beantwortet.

Mit dem Buch «Ergänzungsleistungen» sind sie genau informiert. Für Betroffene oder Angehörige ist der Ratgeber ein guter Wegweiser auf dem Weg durch den Ergänzungsleistungs-Dschungel, wie im Vorwort des Buches als Ziel angegeben ist.

Eine gute und informelle Möglichkeit sich zu informieren, auch als E-Book erhältlich.

https://shop.beobachter.ch/buchshop/e-books/finanzen-und-vorsorge/ergaenzungsleistungen

https://shop.beobachter.ch/buchshop/finanzen-und-vorsorge/ergaenzungsleistungen?utm_source=email&utm_medium=email&utm_campaign=NL_Geld_210919&utm_content=Buch&utm_source=BEO+Newsletter&utm_campaign=6db4854c3d-Edition_Geld_210919&utm_medium=email&utm_term=0_1d31f5f40a-6db4854c3d-94583401&mc_cid=6db4854c3d&mc_eid=21b3e6b0ef

 

 

“Mitenand”

Wenn das Geld nicht reicht, was dann?

Leben in finanzieller Not ist beschämend, macht einsam und unglücklich. Das Buch „Wenn das Geld nicht reicht“ zeigt Wege aus der finanziellen Misere.

Es gibt viele Gründe für eine finanzielle Krise. Angesichts der steigenden Preise für Mieten, Krankenkassenprämien, Medikamente, Lebensmittel, Strom, Gas und Wasser etc. wird das Leben immer teurer. Kurzfristige finanzielle Engpässe können sich schnell zu einem grossen „Loch“ in der Haushaltskasse ausweiten. Der Lohn oder die Rente reichen nicht mehr aus den finanziellen Bedarf zu decken.  Jetzt noch mehr arbeiten führt dazu, dass manche Kinder ihre Eltern noch weniger sehen und eventuell dadurch einige Dummheiten anstellen die später dem Staat sehr hohe Kosten verursachen. Die Arbeitgeber sehen sich durch die Globalisierung immer mehr in der Pflicht ihre Dienste und Produkte kostengünstig anzubieten. Dies führt zu immer grösserem Arbeitsstress und verdichteten Arbeitspensen. Dann kommt die Rente, Frauen die den Haushalt führten, die Kinder erzogen und eventuell in Teilzeitarbeit ein Zubrot zum Familienbudget verdiente, erhalten meist eine Rente die kaum das Ueberleben sichert. Es gibt auch andere Gründe die dazu führten, dass keine 2. Säule oder 3. Säule aufgebaut werden konnte.

Die minimale AHV-Rente für eine Einzelperson in der Schweiz beträgt, gemäss der Vollrenten Skala 44, CH 1185.—pro Monat.

Die Miete für eine Einzimmerwohnung beträgt, gemäss Statistik des Hauseigentümerverbands, im Schweizerischen Durchschnitt HF 729.—und eine durchschnittliche Krankenkassenprämie für die Grundversicherung berechne ich, nach einigen Vergleichen diverser Statistiken, mit CHF 400.—pro Monat. Somit bleiben einem Rentner oder einer Rentnerin noch genau CHF 56.—pro Monat für Lebensmittel, Strom, Gas, Wasser, Benzin, etc. etc.

Wobei es in Zürich, Zug oder Genf, von mir aus gesehen, unmöglich ist, eine Ein-Zimmer-Wohnung für ca. CHF 700.—Mietzins pro Monat zu finden. Auch mit der maximalen AHV-Altersrente ist es vermutlich sehr schwer über die Runden zu kommen.

In der Schweiz waren im Jahr 2016 rund 615`000 Personen von Armut betroffen, also ca. 7,5 % der ständigen Wohnbevölkerung. Zu den am stärksten betroffenen gehören Einzelpersonen ab 65 Jahre.

Lassen sie es nicht so weit kommen. Sie können die Armut bekämpfen indem sie aktiv werden uns sich über die Wege und Hilfen aus der misslichen Situation informieren.

Das Buch „Wenn das Geld nicht reicht“, so funktionieren die Sozialversicherungen und die Sozialhilfe, zeigt Wege aud der finanziellen Not.

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Klappentext:

„Es braucht wenig, dass jemand in eine finanzielle Notlage kommt: ein Stellenverlust, ein Unfall, ein Exmann, der die Alimente nicht zahlt. Rund 600 000 Menschen in der Schweiz sind gemäss Bundesamt für Statistik arm. Sie hätten Anspruch auf Sozialhilfe – aber lange nicht alle beziehen diese Leistungen auch. Falsche Scham und Unwissen stehen im Weg.“

https://shop.beobachter.ch/buchshop/finanzen-und-vorsorge/wie-weiter-wenn-das-geld-nicht-reicht

https://www.amazon.de/Wenn-Geld-nicht-reicht-Sozialversicherungen/dp/3038750492/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1543238093&sr=8-1&keywords=das+geld+reicht+nicht

https://www.ahv-iv.ch/Portals/0/adam/AHV-IV/UKITLCbXa0m6pzqnUd0Qnw/Document/skala44_2019.pdf

https://www.hev-schweiz.ch/vermieten/statistiken/mietpreise/durchschnittliche-mietpreise/

https://www.20min.ch/finance/news/story/So-viel-mehr-Praemie-zahlen-Sie-2018-in-Ihrem-Kanton-24272283

https://www.srf.ch/news/schweiz/arm-trotz-job-realitaet-fuer-145-000-menschen-in-der-schweiz

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/wirtschaftliche-soziale-situation-bevoelkerung/soziale-situation-wohlbefinden-und-armut/armut-und-materielle-entbehrungen/armut.html

Alter: Unglückszeit oder Glücksfall?

51dgRpIHA4L._SX314_BO1,204,203,200_Ist das Alter eine Unglückszeit oder ein Glücksfall? Sind alte Menschen gefährlich, weil Sie keine Angst mehr vor der Zukunft haben, oder bilden sie eine Chance für Wirtschaft und Gesellschaft?

Dr. Peter Gross studierter Soziologe, Nationalökonom und Betriebswirtschafter befasst sich seit vielen Jahren mit dem Thema Alter in all seinen Facetten.In seinem Buch «Glücksfall Alter», welches er zusammen mit Karin Fagetti schrieb, zeigt er auf, dass, wer um das Warum seines Lebens weiss, fast jedes Wie anders erlebt und wer weiss, wie er diesen dritten Lebensabschnitt nutzen kann, das Alter auch besser lebt.»

Er kritisiert, dass die Langlebigkeit und damit einhergehende Wissens- und Erfahrungsschätze der Mitarbeiter in Unternehmen weltweit zu wenig geschätzt werden. Dies bedeute Verzicht auf einen gewinnbringenden Faktor in der betrieblichen und nationalen Wirtschaftsbilanz. Auch sei zu beachten, dass ältere Menschen bewusster und nachhaltiger konsumieren, friedliebender und bedacht agieren und kommunizieren.

Alte Menschen sind ein Glücksfall für Staat und Gesellschaft, mit grossem Potential und kein Kostenfaktor.

Das Buch ist im Buchhandel erhältlich sowie auch ander Bücher des Autors. Sein nächster Vortrag ist am 2. Oktober 2017 im Burgbachsaal in Zug.

Vortrag «Glücksfall Alter»
Montag, 2. Oktober 2017, 15.00 Uhr, Burgbachsaal, Zug

Hier können Sie sich noch bis am 18. September 2017 anmelden: http://www.zg.pro-senectute.ch/news/news-ansicht/news/besuch-im-kraeutergarten/2985.html

«Alt werden und alt sein, und das möglichst lange in gutem Zustand — viele wünschen sich das und schrecken doch vor einer Gesellschaft zurück, in der das so ist. Univ.-Prof. Dr. Peter Gross geht in seinem Vortrag darauf ein, warum das so ist, ganz nach dem Motto: Alte Menschen sind gefährlich, weil sie keine Angst vor der Zukunft haben!»

https://www.tagesanzeiger.ch/kultur/buecher/Es-fehlt-noch-die-Seniorenklappe/story/15085469

https://www.srf.ch/play/tv/eco/video/peter-gross-em–soziologie-professor-ueber-das-alter-und-das-notwendige-umdenken-in-der-arbeitswelt?id=04afd178-6dbf-46b9-8a53-f6b8121b9616

https://www.youtube.com/watch?v=P2GQve1hOmE

https://www.amazon.de/Gl%C3%BCcksfall-Alter-HERDER-spektrum-Peter/dp/3451064529

Einkommen im AHV-Alter – muss ich AHV und Steuern bezahlen?

chfkopieSie möchten auch im Rentenalter noch arbeiten und ein Zusatzeinkommen generieren. Dann sollten Sie folgendes beachten:

Einkünfte jeglicher Art müssen als Einkommenssteuer versteuert werden, auch im AHV-Alter. „Die Einkommenssteuer ist Teil der Staatssteuer, welche auf wiederkehrenden und einmaligen Einkünften erhoben wird. Zu diesen Einkünften gehören hauptsächlich die Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit, Einkommen aus Vorsorge sowie die Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen.“ Der Steuersatz ist kantonal unterschiedlich.
Rentnerinnen und Rentner, die in der Schweiz das Rentenalter erreicht haben (Frauen ab 64 und Männer ab 65), müssen für ihr Einkommen keine Sozialleistungen (AHV/IV, etc.) bezahlen. Das gilt, wenn das Einkommen pro Monat und pro Arbeitgeber CHF 1’400..– nicht übersteigt. Das heisst, Sie dürfen bei Arbeitgeber A für CHF 1`400.– arbeiten und bei Arbeitgeber B für CHF 1`400.– arbeiten und bei Arbeitgeber C für CHF 1`400.– arbeiten…. ohne AHV bezahlen zu müssen.  Und wenn Sie den Betrag von CHF 1`400.– bei demselben Arbeitgeber doch überschreiten, müssen Sie nur für den Differenzbetrag Beiträge an die AHV entrichten. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei den  kantonalen Ausgleichskassen.

https://www.steueramt.zh.ch/internet/finanzdirektion/ksta/de/steuerfragen/glossar.html#title-content-internet-finanzdirektion-ksta-de-steuerfragen-glossar-jcr-content-contentPar-textimage_8

https://www.123-pensionierung.ch/de/ueber-uns/beratungsgrundsaetze_1/