Ein Kapitalbezug der Vorsorgegelder kann sich lohnen

Der Kapitalbezug ihrer Vorsorgegelder könnte sich steuerlich lohnen, wenn sie folgendes beachten!

Die einmalige, vollständige Auszahlung des Pensionskassenguthabens oder die teilweise Auszahlung dieses Guthabens führt dazu, dass sie ein einmalige Auszahlungssteuer bezahlen müssen. Der Steuersatz dieser Auszahlungssteuer ist allerdings tiefer als der Steuersatz der regulären Einkommenssteuer. Trotzdem ist es sinnvoll, wenn Sie sich genau informieren! Die Optimierung der Steuerbelastung macht sie im Alter finanziell unabhängiger.

 

  1. Wo bezahlen sie welche Steuern? Die Kapitalbezüge werden in jedem Kanton zu einem anderen Satz berechnet.
    Beispiel: Bei einem Bezug von CHF 500`000.—bezahlen Sie in Chur ca. CHF 24`000.–Steuern und in Lausanne ca. CHF 57`000.–.
    Eventuell lohnt es sich für sie einen Umzug vorzunehmen, bevor sie ihre Pensionsgelder auszahlen lassen.
    Wohnen ihre Kinder oder andere Bezugspersonen in einem steuergünstigeren Ort?

 

  1. Lohnt es sich, den ganzen Betrag auf einmal auszahlen lassen?
    Je höher der Auszahlungsbetrag, desto höher die Steuerlast, die Höhe des Betrages führt zu einer Steuerprogression. Es lohnt sich bei
    einem grösseren Betrag die Auszahlung gestaffelt vornehmen zu lassen. Dabei gilt es
    auch zu beachten, dass die Steuerbehörde die Auszahlungsbeträge aller Auszahlungen eines Jahres zusammenzählen, Ehepartner (Partner) aufgepasst. Es lohnt sich auf jeden Fall dazu eine Fachperson zu befragen bevor sie sich entscheiden.

 

  1. Wie hoch sind die Einkommenssteuern auf den Rentenbezug?
    Die Einkommenssteuern auf den Bezug der monatlichen Rente sind von Wohnort zu Wohnort unterschiedlich und unterliegen auch der Steuerprogression. Viele Berechnungen
    zeigen, dass die Steuerlast beim Rentenbezug höher sein kann als bei einer Kapitalauszahlung. Informieren sie sich früh genug und detailliert über die Möglichkeiten welche sich in diesem Zusammenhang bieten.

Es gilt zudem zu beachten, dass die Steuerbelastung nicht das einzige Kriterium ist für den Entscheid. Was sind ihre persönlichen Ziele für die Zeit in der Rente? Wie sind ihre Familienverhältnisse etc.

Hier einige Links für weitere allgemeine Informationen, diese ersetzen aber nicht eine Beratung durch eine Fachperson.
Unser Tipp: Lassen sie sich früh genug beraten und überlegen sie gut welche Lösung ihnen entspricht.

https://www.zkb.ch/de/private/vorsorge/wissenswertes/rente-oder-kapital.html

https://www.raiffeisen.ch/rch/de/privatkunden/vorsorge-versicherung/pensionierung/finanzen/kapital-oder-rente.html

https://www.derbund.ch/rente-oder-kapital-eine-frage-der-persoenlichkeit-410421438481

https://www.pkuri.ch/fileadmin/dateien/dokumente/merkblaetter-formulare/Merkblatt_Kapital_anstelle_Rente.pdf

Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und oder Vollmacht?