Einkommen im AHV-Alter – muss ich AHV und Steuern bezahlen?

chfkopieSie möchten auch im Rentenalter noch arbeiten und ein Zusatzeinkommen generieren. Dann sollten Sie folgendes beachten:

Einkünfte jeglicher Art müssen als Einkommenssteuer versteuert werden, auch im AHV-Alter. „Die Einkommenssteuer ist Teil der Staatssteuer, welche auf wiederkehrenden und einmaligen Einkünften erhoben wird. Zu diesen Einkünften gehören hauptsächlich die Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit, Einkommen aus Vorsorge sowie die Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen.“ Der Steuersatz ist kantonal unterschiedlich.
Rentnerinnen und Rentner, die in der Schweiz das Rentenalter erreicht haben (Frauen ab 64 und Männer ab 65), müssen für ihr Einkommen keine Sozialleistungen (AHV/IV, etc.) bezahlen. Das gilt, wenn das Einkommen pro Monat und pro Arbeitgeber CHF 1’400..– nicht übersteigt. Das heisst, Sie dürfen bei Arbeitgeber A für CHF 1`400.– arbeiten und bei Arbeitgeber B für CHF 1`400.– arbeiten und bei Arbeitgeber C für CHF 1`400.– arbeiten…. ohne AHV bezahlen zu müssen.  Und wenn Sie den Betrag von CHF 1`400.– bei demselben Arbeitgeber doch überschreiten, müssen Sie nur für den Differenzbetrag Beiträge an die AHV entrichten. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei den  kantonalen Ausgleichskassen.

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