Wie lange darf man ein gutes neues Jahr wünschen?

Am 6. Januar geht es dem Christbaum an den Stern. Spätestens an diesem Tag wird er seiner glänzenden Kugeln beraubt.

Der schmückende Tand fristet sein Leben ab sofort im hintersten Plätzchen des Estrichs, sorgsam verpackt in umweltschonenden Schachteln. Der staubtrockene Adventskranz findet seine neue Bestimmung als Gründünger und der nackte Tannenbaum wird mit Schwung aus dem Fenster geworfen. Nun die ersten Tulpen in die Vase gestellt. Fertig Weihnachten!

Gut, die Wohnung ist auf Frühling eingestellt, aber wie ist es eigentlich mit den Glückwünschen zum neuen Jahr? Wie lange darf ich meinen Mitmenschen die besten Wünsche für das Leben mit dem neugeborenen Jahr entbieten? Gibt es eine Etikette-Regel dafür?

Meine Recherchen in der einschlägigen Literatur und im Internet haben nicht zu einer eindeutigen Antwort geführt.

Während der ersten Woche des neuen Jahres ist es auf jeden Fall erlaubt, raten einige Experten. Andere finden es höchstens bis zum Dreikönigstag angebracht und dann herrscht noch die Meinung, dass es bis Mitte Januar auf jeden Fall passtend ist allen, erstmalig im neuen Jahr  angetroffenen Freunden, Bekannten und Arbeitskollegen die besten Wünsche zu entbieten.

Ich finde, es ist nie zu spät die Neujahrswünsche im Reiseblog von Franziska zu lesen. Die erheiternden, aber auch ernsten und tiefsinnigen Worte, begleitet von leuchtend farbigen Bildern und liebevollen Wünschen sind ein Seelenbalsam und hellen unser nebelgedrücktes Gemüt auf! Noch weit in die nächsten Tage hinein!

Deshalb, auf zum Jahresbeginn in Franziskas Wunschgarten!

https://www.francescaontour.ch/2019/12/31/im-wunschgarten/