Altbau …

Altbau…eine moderne neue Wohnung hat zweifellos ihre Vorteile. Meist sind die Räumlichkeiten grosszügig: sowohl in der Ausstattung wie auch was die Dimensionen anbelangt. Sie sind damit enorm einfacher sauber zu halten und entsprechend ist der Zeitaufwand für Hygiene wesentlich kleiner. Nachteil dabei ist, dass sie oft etwas steril und genormt daher kommen.

Im Gegensatz dazu ist eine Altbauwohnung oft verwinkelt, die Räume sind eher nicht so gross und die Instandhaltung ist aufwendiger. Aber die Ausstrahlung ist eine andere, eine die eben Individualität pur vermittelt. Stuckaturen, ein alter Ofen oder sonst was das von Strukturen vergangener Zeit zeugt. Eine Wohnqualität der anderen Art eben. Egal ob das Objekt bloss 60 Jahre oder 100 und mehr auf dem Buckel hat. Und wenn man Eigentümer dessen ist kann man im Laufe der Jahre ganz moderat Anpassungen vornehmen.

Ist man in einer Immobilie dieser Art zur Miete, dann sieht die Sache etwas anders aus. Oft werden Renovationswünsche des Mieters berücksichtigt und umgesetzt. Eine entsprechende Mietzinsanpassung ist dabei gerechtfertigt. Problematisch kann es werden, wenn der Vermieter eine Totalsanierung verbunden mit Kündigung des Mietverhältnis veranlasst. Jeder Mieter gerät in solch einem Moment als Erstes natürlich in Panik. Aber dies ist unnötig. Die Frist der Kündig erstreckt sich meist minimal über 3 Monate. Und nicht selten ist im Kündigungsschreiben eine Erstreckungsfrist angeführt. Die Erstreckungsfrist wird zwingend über die Schlichtungsbehörde geltend gemacht (und eine Anfechtung der Kündigung genauso). Besondere Umstände (schwere Krankheit, Alter) haben zur Folge, dass die angebotene Frist über Jahre hinweg gedehnt werden kann. In einem Kündigungsverfahren ist es also unbedingt ratsam bei der kantonalen Schlichtungsbehörde vorsprechen um die Sachlage abzuklären. Und dies bei jeder Art einer Kündigung. Und möglichst zeitnah zum Empfang der Kündigung.
Natürlich hoffe ich nicht, dass Sie sowas durchleben. Aber wenn, dann ist es gut einige Fakten zur Hand zu haben. Toni

Ist die Miete richtig berechnet?

IMG_1296Sie sind nicht sicher ob der Mietzins für Ihre Wohnung richtig berechnet ist, oder sie möchten die Nebenkostenabrechnung besser verstehen?
Sie sind Mieter und haben Fragen zu den Details in Ihrem Mietvertrag? Sie möchten professionelle Auskunft zu der Nebenkostenabrechnung, zu den Pflichten und Rechten eines Mieters oder Vermieters? Sie haben ein Problem mit einem laufenden Mietvertrag oder sind nicht sicher wie sie vorgehen sollen um die Wohnung ausser Termin zu kündigen. Oder Sie sind Vermieter und finden sich in den Tücken des Mietrechts nicht immer zurecht und brauchen Unterstützung bei mietrechtlichen Problemen. Von einer professionellen Beratung können sowohl Mieter als auch Vermieter einen hohen Nutzen ziehen.
Die Kantone bieten kostenlose Beratung für Mieter an. Die kantonale Beratungsstelle ist in Zug an der Industriestrasse 24 untergebracht und die Beratungen finden am Mo, Di und Do zwischen 14.30 und 18.00 Uhr.
Wenn Sie aber eine individuelle Beratung wünschen können Sie sich auch direkt an uns wenden. Wir vermitteln Ihnen kostenlos eine Fachperson für ein persönliches Gespräch. Senden Sie uns ein kurzer Mail und wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf. info@adinoara.com Anita
https://www.zg.ch/behoerden/volkswirtschaftsdirektion/amt-fur-wohnungswesen/schlichtungsbehorde-miet-pachtrecht/Beratungsstelle%20in%20Mietsachen

https://www.mieterverband.ch

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